Kein Abbau mit dem Rasenmäher

Abstimmungszeitung September 2017

Der Landrat hat ein schweizweit einzigartig restriktives Finanzhaushaltsgesetz (FHG) beschlossen. Es führt zwar richtigerweise eine mehrjährige Finanz-Perspektive ein (Aufgaben- und Finanzplan), hat aber massive Schwächen und birgt für einen starken Service public grosse Gefahren.

Die SP hat sich im Parlament deutlich gegen dieses Gesetzespaket gewehrt und wird es an der Urne bekämpfen – alle anderen Parteien unterstützten die Abbaupolitik. Die grössten Fehler des Gesetzes:

  1. Rasenmäher-Abbau: Sind die Finanzen nicht ausgeglichen, wird proportional über alle Direktionen hinweg gekürzt («Proportionale Kürzungen»). Das blinde Kürzen wird gesetzlich verankert und kann als Begründung für jedes Abbauprogramm bei Bildung, ÖV und Personal verwendet werden.
     
  2. Kreditsperren: Der Regierungsrat kann neu während des laufenden Jahres Kredite sperren. Diese hat zuvor der Landrat beschlossen. Die Glaubwürdigkeit des Kantons leidet massiv, die Planungssicherheit für viele Institutionen mit Leistungsaufträgen ist nicht mehr gegeben.
     
  3. Mehr Finanzkompetenzen für den Regierungsrat: Neu sollen die Ausgaben- und Kürzungskompetenzen des Regierungsrats auf 1 000 000 Franken verzwanzigfacht (!) werden. Hier kann der Landrat nicht mehr mitreden. Das ist nicht nur ein Freipass für die Regierung sondern bedeutet auch einen Abbau an Demokratie und parlamentarischen Kompetenzen. Zudem entsteht eine Gefahr für Bereiche, die dem Regierungsrat aktuell nicht wichtig sind (z. B. Beiträge im Beratungsund Präventionsbereich [Frauenoase, Gesundheitsinstitutionen]).
     
  4. Einseitige Massnahmen: Das neue FHG verpflichtet einseitig nur noch zu Spar- und Abbaumassnahmenn. Steuererhöhungen, wie im heutigen Baselbieter FHG und auch in vielen anderen Kantonen vorgesehen, sind nicht mehr im Gesetz verankert.

Die Anträge der SP für eine ausgewogene Finanzpolitik wurden alle abgelehnt. Ein ganzes Paket mit Verfassungsund Gesetzesänderungen kommt am 24. September 2017 als Gegenvorschlag zur Staatsfinanzen-Initiative der SVP zur Abstimmung. Im vorliegenden Paket wurde in vorauseilendem Gehorsam viele Punkte der Initiative aufgenommen. Die Initiative geht aber noch etwas weiter, so käme der Rasenmäher damit schon vom ersten Jahr an voll zum Zug.

Betroffen von diesem Gesetz sind alle Direktionen und damit grundsätzlich alle Bereiche des Service public. Besonders im Fokus standen in den letzten Jahren das Staatspersonal und Bereiche wie die Bildung, der öffentliche Verkehr und das U-Abo, sowie Prämienverbilligungen. Wo bisher die Vernunft dem Abbauprogramm Einhalt geboten hat, soll künftig mit dem Rasenmäher-Gesetz ein Abbau-Automatismus verankert und legitimiert werden.

Dieses Gesetz wird zur Schere im Kopf und es wird alle zukünftigen Projekte, Kredite, Leistungsaufträge und Vorlagen massiv beeinflussen. Alle, welche auf einen funktionierenden
Service public angewiesen sind, werden davon betroffen sein. Deshalb sagen wir deutlich Nein dazu!

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