Politik

Bericht von
Hannes Schweizer, Landrat

Bericht von Hannes Schweizer, Landrat

Landratssitzung vom 8./9.12.2010

Damit das Budget des folgenden Jahres an der letzten Sitzung des Jahres sicher verabschiedet werden kann, erfolgt der Sitzungsbeginn traditionsgemäss bereits einen Tag vorher um 16 Uhr. Hauptgeschäft war natürlich das Budget 2011. Das Defizit von ca. 77 Mio. Franken ist zwar schlecht, sollte aber nicht zur Hysterie verleiten, so die Ermahnung des Finanzdirektors an die Grünen und die SVP. Die beiden Parteien wollten mit  22 Budgetanträgen  mit der Rasenmäher-Methode das Defizit um rund 20 Mio. Franken senken. Ihre konzeptlose Strategie, bei allen Direktionen 2-3% einzusparen, fand bei den anderen Parteien keine  Zustimmung. Es ist unseriös, Kürzungen zu verlangen ohne zu sagen, wo diese erfolgen sollen. Zudem blendeten sie die Tatsache aus, dass bereits bei der Budgetierung Kürzungen von insgesamt 24 Mio. Franken vorgenommen wurden und der Aufwand gegenüber dem letzten Jahr lediglich um 0.4 % zugenommen hat, was nicht einmal der Teuerung entspricht. Es ist der SVP hoch anzurechnen, dass sie im letzten Moment zur Einsicht gelangte, aufgrund der Aussichtslosigkeit ihre Anträge zurückgezogen haben. Zitat Thomas de Courten: Ersparen wir uns diese Zeitverschwendung. Diese Einsicht hätte ich eigentlich eher von den Grünen erhofft.

Leider ist es aber eine Tatsache, dass sie mit ihren finanzpolitischen Forderungen beinahe dem SVP-Programm entsprechen. Zudem haben sie den Wahlkampf um einen Regierungsratsitz bereits aufgenommen. Das Fazit dieser Monsterdebatte: Die Vernunft hat sich durchgesetzt. Gleichwohl müssen Massnahmen getroffen werden um den Staatshaushalt mittelfristig wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Dass mit Steuersenkungen der letzen Jahre der Einnahmeseite jährlich 130 .Mio. Franken entzogen wurde, lässt sich nicht mehr rückgängig machen. Der gleiche Fehler darf sich aber nicht wiederholen. Im kommenden Frühling (nach den Wahlen!) wird die Regierung eine Vorlage präsentieren, die aufzeigen wird, in welchen Bereichen staatliche Leistungen abgebaut werden oder wo Kostenverschiebungen stattfinden sollen. Vielleicht werden wie bei der letzten  Aufgabenüberprüfung die Schulstandorte wieder zum Thema. Ich bin gespannt.

Die Vorlage des Regierungsrates, wonach zukünftig alle Angestellten des Kantons Baselland einen Anspruch auf 5 Wochen Ferien haben, ist das Ergebnis eines Quervergleiches mit der Privatindustrie und anderen Kantonen. Dass ich meinen persönlichen Ferienanspruch als Landwirt von einer Woche nur alle 2 Jahre geltend machen kann, blendete ich bei der Diskussion aus. Denn es ist wichtig, dass der Kanton Baselland in der Wirtschaftsregion Nordwestschweiz konkurrenzfähige Arbeitsbedingungen anbieten kann. Quasi als Gegenleistung erhalten die Arbeitnehmer/Innen des Kantons keinen Teuerungsausgleich. Dass dabei auch die Lehrer in den Genuss einer zusätzlichen Ferienwoche kommen sollen, löst vielleicht Erstaunen aus. Aber es herrscht eben ein völlig falsches Verständnis, zu glauben, die Lehrer seien mit 13 Wochen Ferien schon privilegiert. Tatsache ist, dass für Lehrkräfte die genau gleiche Jahresarbeitszeit gilt wie für die übrigen Angestellten des Kantons. Ihre Wochenarbeitszeit besteht unter anderem aus dem Erteilen von Lektionen, Vor- und Nachbereitung, Weiterbildung, Schulentwicklung, Elternarbeit und Beratung beträgt ca. 50 Stunden. Diese Überstunden entsprechen ca. 9 Wochen Überzeit, die teilweise in der ordentlichen Schulferienzeit kompensiert werden. Die Frage stellt sich aber, wie Lehrkräfte die zusätzliche Ferienwoche beziehen können. Es kann ja nicht sein, dass den Kindern der gleiche Schulstoff in kürzerer Zeit vermittelt werden kann. Die SP beantragte, leider erfolglos, dass der Vollzug bei Lehrkräften in einer separaten Vorlage zu regeln sei.

Diskussionen gab ein neues Gesetz über die Pflegefinanzierung, denn seit 2008 sind Kanton und Gemeinden für die Bereitstellung und Organisation der Alters- und Pflegeheime zuständig. Zum Glück handelt es sich um eine Übergangslösung, denn ein Gesetz das so viele Ungewissheiten in der Finanzierung und Organisation offen lässt, findet in der Regel keine politische Mehrheit. Symptomatisch ist das Angebot des Kantons, betroffenen Personen die sich im Unrecht fühlen, juristischen Beistand zu leisten. Klar ist aber, dass Bezüger/Innen von ambulanter Pflege und Betreuung zukünftig einen Selbstbehalt von 10% leisten müssen.

Hannes Schweizer, Titterten

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