Politik

Bericht von
Hannes Schweizer, Landrat

Bericht von Hannes Schweizer, Landrat

Landratssitzung vom 12.03.2009

Vorlagen, die eine Gesetzes- oder Verfassungsänderung zur Folge haben, werden im Landrat in einer ersten und einer zweiten Lesung behandelt. In der Erstbehandlung findet die Eintretensdebatte statt, anschliessend wird in der Detailberatung über den Inhalt diskutiert oder gestritten. Die Schlussabstimmung findet nach der zweiten Lesung statt. Nur in seltenen Fällen werden in der zweiten Lesung nochmals die gleichen Abänderungsanträge gestellt.

Bei der Behandlung der Strafprozessordnung hat die SP nochmals einen Antrag gestellt, mit dem sie in erster Lesung knapp unterlegen war. Es ging um die Aufsicht der Staatsanwaltschaft. Für die SP war klar, dass diese Aufgabe dem Kantonsgericht zugeteilt werden muss. Die in der ersten Lesung beschlossene Variante, wonach diese Aufsicht vom Regierungsrat und einer Fachkommission wahrgenommen werden sollte, birgt Zündstoff. Denn es besteht immer die Gefahr von Interessenskonflikten, wenn die Strafuntersuchung durch den Staat geführt und beaufsichtigt wird. Leider wurde unser Antrag auch in zweiter Lesung knapp verworfen. Mit der Verweigerung der Zustimmung in der Schlussabstimmung erreichte diese Vorlage keine Vier-Fünftels-Mehrheit, so dass es zu einer Volksabstimmung kommen wird.

Ebenso wird an einer Volksabstimmung entschieden, wo zukünftig noch geraucht werden darf. Nach dem Willen der Initianten der Initiative Schutz vor Passivrauchen wird es ein Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Räumen von Gastwirtschaften geben, mit Ausnahme von eigens abgetrennten, unbedienten und mit eigener Lüftung versehenen Räumen (sog. Fumoirs). Die Regierung hat einen Gegenvorschlag unterbreitet mit dem kleinen Unterschied, dass auch in Fumoirs Gäste bedient werden können. In der ersten Lesung wurde der Gegenvorschlag auf Antrag der FDP/SVP abgeändert, wonach in Gaststätten unter 80 Quadratmetern weiterhin geraucht werden kann. Nun ging es noch darum, ob in der Schlussabstimmung der Gegenvorschlag eine Mehrheit erreichen würde. Zur Überraschung wurde dieser in der Schlussabstimmung aber abgelehnt, wenn auch nur knapp. Eine Mehrheit des Parlaments kippte ebenfalls den regierungsrätlichen Ablehnungsantrag: Jetzt wird die Initiative zur Annahme empfohlen. Nun entscheiden die Stimmbürger/innen des Kantons Baselland am 17. Mai 2009, ob die Nichtraucher zukünftig nach dem Willen der Initianten geschützt werden sollen.

Einig waren sich die Parteien von links bis rechts, dass das Programm Naturschutz im Wald weitergeführt werden soll. Mit einem Verpflichtungskredit von 9.5 Millionen Franken werden in den nächsten 5 Jahren ökologisch wertvolle Waldflächen gepflegt. Damit wird vor allem die Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren gefördert. Bis ins Jahr 2013 sind somit ca. 3600 ha der Waldfläche geschützt, das sind 16% der gesamten Waldfläche.

"Weg vom Öl", so lautet der Titel der von der grünen Partei eingereichten Volksinitiative. Bis im Jahr 2030 soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtverbrauch auf dem Kantonsgebiet mindestens die Hälfte betragen. In der neuen Energiestrategie des Kantons Baselland wird genau dieses Ziel angestrebt, allerdings erst bis ins Jahr 2050. Da heute ca. 50% der Energie für Wärmegewinnung benötigt wird und beim restlichen Verbrauch für Verkehr, Licht und Geräte keine grosse kantonale Einflussnahme besteht, müsste bis ins Jahr 2030 nach Meinung der Initianten die Wärmegewinnung fast vollständig aus erneuerbaren Energieträgern erfolgen. Die FDP beantragte Rückweisung der Vorlage mit dem Auftrag an die Regierung, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Ich wies darauf hin, dass dadurch die Ziele der Energiestrategie gefährdet werden könnten. Immerhin hat der Landrat mit diesem Entscheid dafür gesorgt, dass wir uns in der Umwelt- und Energiekommission weiterhin mit der Vision "Weg vom Öl" auseinandersetzen werden.

Hannes Schweizer, Landrat SP

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