Eckwerte für die geplante Spitalgruppe

Mit der Ablehnung der Bruderholz-Initiative hat die gemeinsame Spitalgruppe ihre erste grosse Hürde genommen. Das Gesundheitsdepartement BS und die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion BL haben angekündigt, bis Mitte 2017 einen Vorschlag zu einer bikantonalen Spitalgruppe in die Vernehmlassung zu geben. Die SP Baselland und Basel-Stadt haben deshalb gemeinsame Eckwerte definiert, an denen sie ihre Zustimmung zur geplanten Spitalgruppe messen werden.

Die SP Basel-Stadt und Baselland stehen für ein qualitativ hochstehendes Gesundheitswesen im Dienste der ganzen Bevölkerung. Eine bedarfsgerechte Versorgung muss als Zielsetzung der Gesundheitspolitik im Zentrum stehen. Die Stärkung der öffentlich-rechtlichen Spitäler im Wettbewerb mit den Privatspitälern ist dabei ein zentrales Anliegen der beiden Kantonalparteien.

Im Hinblick auf die gemeinsame Spitalgruppe haben der Parteivorstand der SP BS und die Geschäftsleitung der SP BL die folgenden Eckwerte beschlossen, welche unter Einbezug der Parteibasis an gemeinsamen Sitzungen erarbeitet wurden:

  1. Die gemeinsame Spitalgruppe muss für die Bevölkerung des Kantons Basel-Stadt und des Kantons Baselland einen Mehrwert bringen.
  2. Die Beteiligung von privaten Investoren an der zukünftigen Spitalgruppe wird klar abgelehnt.
  3. Beide Kantone sollen das gleiche Eigenkapital einbringen. Sollte dies nicht der Fall sein, sind die Stimmanteile entsprechend zu gewichten, wobei darauf zu achten ist, dass keiner der beiden Kantone ohne die Zustimmung des anderen Stimmanteile veräussern kann.
  4. Die Spitalgruppe soll in ihrer Rechtsform eine öffentlich-rechtliche Anstalt bleiben. Die Gesundheitsversorgung ist ein öffentliches Gut, bei welchem die politische Einflussnahme sichergestellt bleiben muss.
  5. Ohne eine gleichlautende Spitalliste in beiden Kantonen darf es keine Spitalgruppe geben. Die Überkapazitäten in der Region müssen durch eine gemeinsame Spitalplanung abgebaut werden.
  6. Die Arbeitsbedingungen und die Vorsorge der Mitarbeitenden der zukünftigen Spitalgruppe dürfen keinen Leistungsabbau beinhalten und müssen unter Einbezug der Arbeitnehmenden verhandelt werden.
  7. Die gemeinsame Spitalgruppe muss die universitäre Aus- und Weiterbildung gewährleisten können. Ohne stabile Partnerschaft mit der Universität Basel ist eine gemeinsame Spitalgruppe nicht vorstellbar.

Erfüllt die künftige Spitalgruppe diese Rahmenbedingungen, ist ein Mehrwert für die Bevölkerung gegeben. Sind sie nicht erfüllt, müssen aus Sicht der SP Alternativen zu einer Fusion – z.B. eine engere Kooperation oder ein Spitalverbund – geprüft werden.

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