Absage an FDP-Zwängerei

Gastkommentar in der BaZ vom 28. Mai 2016

In der heutigen Zeit stehen junge Familien einer Vielzahl von Herausforderungen gegenüber. Eine davon ist sicher die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Um diese zu bewältigen, braucht es eine moderne und soziale Familienpolitik, welche genau diese Vereinbarkeit ermöglicht.

Immer mehr Frauen sind berufstätig. Diese fortschrittliche Entwicklung gilt es zu unterstützen. Sie dient nicht nur der Volkswirtschaft, durch die sozial- und bildungspolitische Komponente der familienergänzenden Betreuung, profitieren auch die Kinder durch Chancengerechtigkeit.

Im Herbst 2015 hat sich die Baselbieter Stimmbevölkerung mit einem klaren Mehr zum Gesetz über die familienergänzende Betreuung, FEB-Gesetz, bekannt. Dieses Gesetz klärt wichtige Details der Aufgaben von Gemeinden und Kanton. Unter anderem regelt es die Finanzierungsmöglichkeiten. Dabei haben die Gemeinden die Wahl zwischen Objekt- (Gelder an die Institutionen), Subjekt- (Gelder an die Familien) und Mischfinanzierung. Dem Gesetz gegenüber stand damals die FDP Initiative “Für eine unbürokratische, bezahlbare Betreuung im Frühbereich». Diese hätte, entgegen dem Wunsch der Gemeinden, als einzigen Finanzierungsweg die Subjektfinanzierung vorgesehen. 77% der Stimmberechtigten goutierten dies nicht und lehnten die Initiative ab. Doch wieso ist nun ein halbes Jahr später erneut die Debatte über Finanzierungsmöglichkeiten ausgebrochen?

Ursprünglich hat die FDP zwei Initiativen mit annähernd gleichem Thema lanciert. Am 5. Juni geht es nun erneut darum, den Gemeinden mittels der Verfassungsinitiative «für eine bedarfsgerechte familienergänzende Kinderbetreuung» die Subjektfinanzierung als einzigen Weg vorzuschreiben. Zu Gunsten dieses Modells müssten viele bewährte Einrichtungen, gerade auch in kleinen Gemeinden ihren Betrieb aufgrund der bestehenden Mischfinanzierung einstellen. Unter anderem könnten beispielsweise Tagesfamilien und Mittagstische, als nicht nach Bundesrecht anerkannte Einrichtungen, nicht mehr mit Unterstützung rechnen und wohl ihre Arbeit in der bisherigen Form einstellen. Dieses Risiko sollte auf keinen Fall eingegangen werden. Ein ausgewogenes und bedarfsgerechtes Angebot von Einrichtungen in den Gemeinden macht die Gemeinden auch attraktiv und ermöglicht durch Doppelverdienste auch höhere Steuereinnahmen.

Die Initiative führt einen schädlichen Wettbewerb herbei, in dem die Kosten zum Hauptargument werden. Es wäre absehbar, dass die Qualität somit sinken würde. Die liberale FDP versucht den Gemeinden ein System aufzuzwingen, welches die Stimmberechtigten im Herbst abgelehnt haben. Christine Frey schreibt von Selbstverantwortung. Ich hätte mir gewünscht, dass die FDP ihre Verantwortung für die Bevölkerung wahrnimmt, den Willen der Abstimmenden akzeptiert und die unsinnige, die Gemeinden beeinträchtigende Verfassungsinitiative zurückzieht. Wahlfreiheit scheint für die FDP nur dann zu existieren, wenn der Wille der Wählerinnen und Wähler auch ihrem Willen entspricht. Ansonsten hätte die Partei den Volksentscheid zum Wohle der Baselbieter Familien vom Herbst akzeptiert und die unsinnige Initiative zurückgezogen. Deshalb empfehlen sowohl der Regierungsrat als auch der Landrat die Ablehnung der Verfassungsinitiative. Es ist Zeit, dieser Zwängerei mit einem wuchtigen NEIN eine endgültige Absage zu erteilen und den Familien eine ihren Bedürfnissen gerechte Unterstützung bei der familienergänzenden Betreuung der Kinder zu bieten.

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed