Baselland spart wieder einmal auf Kosten der tiefen Einkommen

Gastkommentar in der bz vom 4.12.2015:

Die Kopfprämien bei der Krankenkasse sind für tiefe Einkommen eine grosse finanzielle Belastung. Darum sieht das Krankenversicherungsgesetz vor, dass die Prämien von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen durch Bundes- und Kantonsbeiträge verbilligt werden. Die Bundesbeiträge gehen an die Kantone, die dann zusammen mit den eigenen Beiträgen die Prämienverbilligung ausschütten. Der Bund passt jährlich seinen Beitrag an die aktuellen Prämien an (in diesem Jahr wurden die Beiträge für Baselland um 4.6% erhöht), der Kanton ist unabhängig in der Ausgestaltung seiner Beiträge.

Die Baselbieter Regierung hat entdeckt, dass sich im Bereich der Prämienverbilligung sehr viel Geld sparen lässt, wenn die Leistungen reduziert werden. In einem ersten Schritt wurde der Kreis der Begünstigten eingeschränkt. Die Argumentation: Man wolle nicht mit der Giesskanne die Prämienverbilligungen auszahlen, sondern nur noch denjenigen Personen, die sie wirklich nötig hätten.

In einem zweiten Schritt geht die Regierung noch weiter: Nach dem Kreis der Bezugsberechtigten wird jetzt auch noch die Richtprämie, die die maximale Verbilligung definiert, eingeschränkt. Bereits im letzten Jahr wurde die Richtprämie ein erstes Mal gesenkt, um drei Franken pro Monat. Das war vielleicht ein Versuchsballon, der die Akzeptanz dieser Massnahme im Parlament testen wollte. Diese Kürzung wurde damals von der bürgerlichen Mehrheit gutgeheissen. Die Regierung hat damit aber Blut geleckt und will jetzt einen noch grösseren Abbauschritt vornehmen.

Der Baselbieter Regierungsrat plant im Jahr 2016 die Richtprämie noch weiter um 15 Franken auf 200 Franken senken, das obwohl die Baselbieter Durchschnittsprämie der Krankenkassen 461 Franken beträgt. Obwohl die Krankenkassenprämien Jahr für Jahr steigen (in diesem Jahr um 4,4%), senkt der Kanton Baselland die Richtprämie um 6,9%.

Im letzten Jahr liess Monica Gschwind – damals noch Landrätin – im Namen der FDP-Fraktion verlauten, dass „die 3 Franken pro Monat, um welche die Prämien höher wären, für den einzelnen auch nicht sehr viel“ seien. Das ist zynisch. Denn es geht bei der Prämienverbilligung nicht primär um den Wert der Richtprämie, sondern um die Differenz von zu bezahlender Prämie und der Richtprämie. Diese Differenz wird mit den steigenden Krankenkassenprämien und den Baselbieter Kürzungen bei der Richtprämie immer grösser. Für eine angemessene Entlastung der tiefen Einkommen und der Familien müsste die Richtprämie entsprechend des Verlaufs der Krankenkassenprämien angepasst werden.

Die rechtskonservative Regierung spart kopflos auf Kosten der tiefsten Einkommen. Der Kanton kürzt seinen Beitrag an die Prämienverbilligung im kommenden Jahr um 8,7 Millionen und hat seit 2011 damit fast 30 Millionen Unterstützungsbeiträge abgebaut. Nach den Steuersenkungen von insgesamt über 180 Millionen in den vergangenen 10 Jahren wird jetzt bei den tiefsten Einkommen und den Familien kompensiert. Der Kanton Basellandschaft schleicht sich so Schritt für Schritt aus der Verantwortung für diejenigen Bewohnerinnen und Bewohner unseres Kantons, die Unterstützung brauchen würden. Dagegen wird sich die SP wehren. Als einen ersten Schritt hat sie ein Budgetpostulat eingereicht, damit nicht noch mehr bei den Prämienverbilligungen gekürzt wird.


Kathrin Schweizer,
Präsidentin der SP Landratsfraktion

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