Den Kompromiss nicht unterhöhlen

Leserbrief in der bz vom 16. November 2018

Die Schweiz finanziert ihr Gesundheitswesen weitgehend über Kopfprämien. Dies führt dazu, dass Leute mit tieferen Einkommen anteilsmässig viel stärker belastet werden als Leute mit hohem Einkommen. Bei der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes hat man sich daher im Sinne eines gut eidgenössischen Kompromisses darauf geeinigt, dass tiefere und mittlere Einkommen in den Genuss von Prämienverbilligungen kommen. Niemand soll mehr als 8% des Einkommens für Krankenkassenprämien ausgeben müssen.

Mittlerweile sind die Prämien kräftig gestiegen, in den letzten acht Jahren allein um 30%. Im Gegensatz zum Bund und zu anderen Kantonen hat der Kanton Baselland die Prämienbeihilfen aber nicht erhöht, sondern halbiert. Insbesondere tiefe und mittlere Einkommen kämpfen folglich einerseits mit höheren Prämien und werden andererseits immer weniger finanziell unterstützt. Nicht wenige Haushalte müssen heute 15–20% des Einkommens für Krankenkassenprämien aufwenden. Der einst vereinbarte Kompromiss wird unterhöhlt. Die kantonale Prämieninitiative sorgt für Gegensteuer, indem dieser Anteil auf 10% begrenzt werden soll. 
 

Philipp Bollinger
Gemeinderat, SP Bottmingen

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