Der Planungsmehrwert gehört allen!

Leserbrief im Wochenblatt vom 24. Januar 2019

Bei Auf- und Umzonungen entsteht ein Planungsmehrwert. Das Grundstück des Besitzers erhält dadurch einen höheren Wert, ohne dass der Besitzer etwas dafür leistet. Gleichzeitig entstehen für die Gemeinden Planungs- und Infrastrukturkosten. Schliesslich kann nach einer Aufzonung höher gebaut werden und mehr Menschen können dort wohnen.

Nun sollte es logisch sein, dass die Gemeinden einen Teil dieses Planungsmehrwerts abschöpfen. Doch das sieht die Abstimmungsvorlage nicht vor. Den Gemeinden wird explizit verboten, einen Mehrwert bei Auf- und Umzonungen zurückzufordern, um damit Infrastrukturen zu finanzieren. Der rechtsbürgerliche Landrat ignoriert dabei die Interessen der Gemeinden. Die Abstimmungsvorlage hat nichts mit einem Kompromiss zu tun, sondern sie bevormundet die Gemeinden und schränkt diese massiv ein. Am Schluss bleiben die Steuerzahler auf den Kosten für die Infrastrukturen sitzen, das kann nicht sein!

Deshalb Nein zum Gesetz zur Abgeltung von Planungsmehrwerten. Zurück zum Absender damit!

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