Die Baselbieter Regierung missachtet den Volksentscheid zu ELBA

Gastkommentar in der bz vom 23.1.2016

Am 8. November 2015 hat das Baselbieter Stimmvolk die Milliarden schwere ELBA-Variante Ausbau mit über 60 Prozent der Stimmen abgelehnt. Seither ist die Regierung mit zwei Medienmitteilungen an die Öffentlichkeit getreten, um das weitere Vorgehen aus ihrer Sicht darzulegen. Botschaft: Das Ergebnis sei nur als finanzpolitisches Signal und nicht als Ablehnung der Variante Ausbau zu verstehen. Man wolle erst in fünf Jahren wieder an der teuren stadtnahen Tangente weiterarbeiten. Und überhaupt sei die Vorlage viel zu komplex gewesen. Das Volk habe gar nicht verstanden, um was es wirklich gegangen sei. Deshalb wolle man nun die Massnahmen dem Landrat einzeln vorlegen. Salamitaktik pur soll es nun also richten. Zwei Monate nach der deutlich verlorenen Volksabstimmung verdreht die Regierung alles nur Mögliche. Sie missachtet auf sträfliche Art und Weise den Volkswillen. Ja, das Volk hat finanzpolitisch entschieden. Aus zweierlei Gründen. Erstens, weil nur das Finanz- und das Planungsreferendum existieren. Zweitens, weil überall im Kanton der Gürtel enger geschnallt werden muss – nur bei Verkehrsbauten nicht. Aber nicht genug damit. Sie lehnt auch die Motion der SP ab, die verlangt, dass die Variante Umbau dem Landrat vorgelegt wird. Damit lehnt der Regierungsrat seine eigene Vorlage ab, die er nach fünf jähriger Planungsarbeit dem Landrat vorgelegt hatte. Statt für den eigenen Lösungsvorschlag zu kämpfen, bekämpft er nun diesen.

Ursprünglich standen drei Varianten zur Diskussion: Die Südumfahrung, welche niemand will, die 1.8 Milliarden teure Variante Ausbau, welche vom Volk verworfen worden ist, und der 800 Millionen Franken kostende Umbau. Zwei der drei Varianten zur Lösung der Verkehrsprobleme im ELBA-Raum stehen nicht mehr zur Diskussion. Bleibt also die Variante Umbau, mit der die Verkehrsprobleme genauso gelöst werden können, wie die zuständigen Verkehrsplaner betonen. Einfach viel billiger. Dass die Regierung nicht einmal über diese – ihre – Variante reden will, ist nicht nachvollziehbar und undemokratisch. Sie riskiert damit den totalen verkehrspolitischen Scherbenhaufen. Aber auch rechtlich und demokratiepolitisch ist das Vorgehen heikel. Ohne Planungs- und Projektierungskredit und ohne entsprechenden Richtplaneintrag an der Variante Ausbau festzuhalten, halte ich für fatal und ein bedenkliches Präjudiz für die Zukunft. Skandalträchtig aber scheint mir das Signal, dass ein eindeutiger Volksentscheid umgangen werden soll. Es ist zu hoffen, dass das Parlament ernsthaft an der Lösung der Verkehrsprobleme im unteren Baselbiet interessiert ist, seine Verantwortung wahrnimmt und die Diskussion darüber nicht verweigert. Die Variante Umbau gehört vor den Landrat. Dass die Umsetzung angesichts der finanziellen Lage des Kantons etappiert werden muss, scheint mir logisch.

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