Die regionale Zusammenarbeit drängt

Gastkombeitrag in der BaZ vom 30. Oktober 2018

Die regionale Zusammenarbeit von Gemeinden liegt nicht erst in ferner Zukunft, sie ist bereits Realität. Bei der Altersbetreuung und Pflege sind die Gemeinden daran, sich in Versorgungsregionen zusammenzuschliessen, um dann gemeinsam Versorgungskonzepte zu erarbeiten, die eine bedarfsgerechte Betreuung und Pflege sicherstellen. Dies fordert das seit Anfang Jahr geltende neue Altersbetreuungs- und Pflegegesetz.

Wichtiger noch ist die Zusammenarbeit der Gemeinden in der Raumplanung. Dies erkannte auch der Bund und führte mit einer Änderung des Bundesgesetzes über die Raumplanung die Verpflichtung ein, dass Bauzonen über die Gemeindegrenzen hinaus abgestimmt werden. Die Baselbieter Stimmbürgerinnen und Stimmbürger (und alle Gemeinden) haben dieser Gesetzesänderung vor fünf Jahren mit einer Mehrheit von über 70 Prozent zugestimmt.

In verschiedenen Teilen des Kantons sind die Gemeinden daran, diesen Bundesauftrag zu erfüllen und ihre Planungen regional abzustimmen. Das Problem, das sie dabei haben: Anders als im Alters- und Pflegebereich, wo ein kantonales Gesetz die Organisation in Versorgungsregionen regelt, fehlt bei der Raumplanung bis heute im kantonalen Recht die gesetzliche Grundlage für verbindliche regionale Planungen. Es fehlen die Instrumente und die Verfahrensregeln für genau das, was der Bund fordert. Um dieses Manko zu beheben, haben die Gemeinden den Regierungsrat aufgefordert, mit einem gemeinsamen Projekt die nötigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen.

Volk verlangt Gemeindeautonomie
Diese sind inzwischen erarbeitet. Und zwar auf der Basis des am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen neuen Paragrafen 47a der Kantonsverfassung, der vom Landrat einstimmig beschlossen und vom Volk mit einer Mehrheit von über 80 Prozent angenommen wurde. Darin wird den Gemeinden grösstmögliche Autonomie, Subsidiarität, Variabilität und fiskalische Äquivalenz garantiert. Aufgrund dieser Verfassungsbestimmung ist eine neue Form der Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden unter dem Titel «Vags» (Verfassungs-Auftrag Gemeinde-Stärkung) entstanden.

Immer dann, wenn es um Gesetze geht, welche die Gemeinden unmittelbar betreffen, sollen künftig nach den Regeln von Vags Projekte gemeinsam erarbeitet werden. So auch bei der Raumplanung. Paritätisch, das heisst mit gleich vielen Gemeinde- wie Kantonsvertretern wurde die aktuelle Situation der Raumplanung im Kanton Baselland analysiert, der Handlungsbedarf geklärt und mögliche Lösungen wurden evaluiert.

Das Resultat stellten die Gemeindevertreter im Vags-Projekt Raumplanung an zwei Orientierungsveranstaltungen allen Gemeinden vor und stiessen auf breite Zustimmung. Mit einer Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes soll die Grundlage für regionale Planungen durch die Gemeinden geschaffen werden. Entscheidend dabei: Jene Gemeinden, die regional zusammenarbeiten wollen, erhalten die bisher fehlende gesetzliche Grundlage, ohne dass den anderen Gemeinden, die sich noch nicht regional formiert haben, etwas aufgezwungen wird.

Regionalverbände sind kein Muss
Mit der in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Lösung der regionalen Entwicklungsplanung können sich die Gemeinden künftig zu Regionalverbänden zusammenschliessen, um ihre Entwicklung zu koordinieren. Die vorgesehene Rechtsform des Zweckverbandes, den die Gemeinden für zahlreiche andere gemeinsame Aufgaben bereits kennen, garantiert die demokratische Legitimation und Kontrolle sowie die Rechtsverbindlichkeit.

Die Bildung von Regionalverbänden wird jedoch nicht zu einer Pflicht für alle Gemeinden. Und die Gemeinden müssen sich auch nicht zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Sie können weiter in der privatrechtlichen Form von Vereinen zusammenarbeiten, wie das bisher geschehen ist. Dann allerdings mit der in der Vergangenheit vielfach bemängelten Einschränkung der fehlenden Rechtsverbindlichkeit.

Die vorgeschlagene Änderung des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes ist notwendig, weil die Gemeinden eine Bestimmung im kantonalen Recht benötigen, um rechtsverbindlich regional zu planen, das heisst, ihre Planungen zu koordinieren, wie das der Bund fordert. Und sie gibt den Gemeinden die Möglichkeit, das zu tun, was sie – und das heisst alle Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde – für richtig halten. Ganz im Sinne der im neuen Verfassungsartikel garantierten grösstmöglichen Gemeindeautonomie und der Möglichkeit verschiedener Lösungen für unterschiedliche Gegebenheiten (Variabilität).

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed