Drei-Drittelslösung für Geschäftsmieten auch im Baselbiet

Die Corona-Krise hat viele direkt und indirekt betroffene Geschäfte und Selbstständigerwerbende hart getroffen. Im Bereich der Löhne konnte mit Kurzarbeit und Erwerbsausfallersatz für viele Betroffene eine Lösung gefunden werden. Die Mietzinsen, Nebenkosten, Zinsen und weitere Fixkosten mussten aber ebenfalls berappt werden. Bereits anfangs April 2020 hat der Baselbieter Landrat nicht rückzahlbare Soforthilfen von Fr. 7500.– bis Fr. 10000.– für Direktbetroffene und dann im Mai noch Fr. 3000.– für indirekt betroffene Selbstständigerwerbende beschlossen. Inzwischen wurden rund 40 Mio. Fr. für entsprechende Soforthilfen ausbezahlt.

Mit einer breit abgestützten und dringlichen Motion haben Adil Koller und die Mehrheit des Landrates am 14. Mai eine Drei-Drittelslösung für Geschäftsmieten gefordert. Als Vorbild sollte das Modell dienen, welches vom Grossen Rat am 13. Mai beschlossen wurde. Danach soll freiwillig zwischen Vermieter und Mieter eine Aufteilung der Mietzinse der Monate April, Mai und Juni 2020 vereinbart werden. Wenn Vermieter und Mieter je einen Drittel übernehmen, würde der Kanton für den restlichen Drittel der Miete aufkommen. Im Baselbiet konnte die entsprechende Lösung leider nicht so schnell wie im Stadtkanton umgesetzt werden. Es musste im Schnellverfahren der ganze Gesetzgebungsprozess durchlaufen werden. Am 27. August hat entgegen der Empfehlung des Regierungsrates der Landrat mit 56: 31 Stimmen dem Kompromiss mit dem sperrigen Namen «Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen an die Mieterinnen und Mieter von Geschäftsräumlichkeiten im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (Covid-19)» zugestimmt. Weil das 4/5-Mehr nicht erreicht wurde, muss das Baselbieter Stimmvolk am 29.November nun über dieses Gesetz abstimmen. Die SP Baselland befürwortet das vorliegende Gesetz. Der überparteiliche Kompromiss wird einigen Geschäften und Selbstständigerwerbenden eine zusätzliche Entlastung bringen. Dennoch hätte sich die SP gewünscht, dass nicht 100% der bereits ausbezahlten Soforthilfen angerechnet werden, um so noch mehr Wirkung erzielen zu können.

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