Eine weitere Kürzung auf Kosten der Ärmsten

Leserbrief in der bz vom 2. Mai 2018

Im Jahr 2016 hat der Regierungsrat die Sozialhilfe von 1077.- auf 986.- Franken im Monat gekürzt. Nun hat am vergangenen Donnerstag die rechtskonservative Mehrheit im Landrat eine weitere menschenverachtende Kürzung beschlossen. Eine Motion der SVP mit der Forderung, die Sozialhilfe um 30%, auf 690.- Franken zu kürzen, wurde von der SVP, FDP und sogar von Teilen der glp mit 42:41 Stimmen hauchdünn überwiesen. Dies ist einfach nur erbärmlich! Denn eine klare Mehrheit der SozialhilfebezügerInnen sind über 50jährige, welche auf dem Arbeitsmarkt keine Arbeit mehr finden, oder sie sind Alleinerziehende.

In unserer Bundesverfassung steht eine Solidaritätsklausel. Doch ich frage mich, wo ist bei einer Kürzung auf 690.- im Monat die Solidarität mit den Ü50 oder den Alleinerziehenden?

Mit den 690.- sollen Lebensmittel, Bekleidung, Medikamente, Bildung und vieles mehr bezahlt werden. Dies ist unmöglich. Das dazugehörige Gesetz muss bekämpft werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass auf Kosten der Ärmsten in diesem Land gespart wird!


Tobias Schaub
Co-Präsident SP Pratteln

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