Für eine tiefer Belastung durch die Krankenkassen-Prämien

Carte blanche in der Volksstimme vom 25. September 2018

Im Herbst verfärben sich nicht nur die Blätter. Im Herbst verfärben sich auch unsere Minen. Denn im Herbst werden auch die Krankenkassen-Prämien fürs kommende Jahr veröffentlicht. Dann dürfen wir zur Kenntnis nehmen, dass diese einmal mehr um mehrere Prozentpunkte nach oben klettern werden.

Viele von uns überlegen sich dann zu Recht einen Wechsel der Krankenkasse. Aber eigentlich ändert sich nicht wirklich etwas. Die Prämien steigen bei allen Kassen früher oder später mal mehr, mal weniger stark. Für viele Familien sind die steigenden Prämien ein ernsthaftes Problem. Das Thema brennt unter den Nägeln. So ist es nicht verwunderlich, dass die SP Baselland vor gut einem Jahr innerhalb von nur einer Woche über 5400 Unterschriften für ihre Prämien-Initiative sammeln konnte.

Was will die Initiative? Niemand soll mehr als 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben müssen. Heute sind es bis 20 Prozent. Die Initiative möchte deshalb die individuellen Prämienverbilligungen im Baselbiet erhöhen. Damit wird die Kaufkraft der tiefen und mittleren Einkommen gestärkt. Auch die Gemeinden profitieren, weil sie tiefere Sozialkosten tragen werden. In der Schweiz machen die Prämien 12 Prozent des Haushaltseinkommens aus, in BL 15 Prozent. Nur in drei Kantonen liegt dieser Wert noch höher. Zwei von ihnen (BS, VD) haben Massnahmen bei der Prämienverbilligung beschlossen.

Im Baselbiet sind die Prämien seit 2010 um über 30 Prozent gestiegen. Im gleichen Zeitraum wurden aber die Kantonsbeiträge an die Prämienverbilligung fast halbiert (von 52 auf 24 Mio. Franken). Dem Kanton geht’s besser, den Familien schlechter. Um in den Genuss von höheren Verbilligungen zu kommen, soll die Richtprämie von heute 40 auf 80 Prozent der Durchschnittsprämie erhöht werden. Die Richtprämie ist der maximale Wert, der als Prämienverbilligung ausgeschüttet werden kann. In BL ist die Richtprämie in den vergangenen Jahren gesenkt worden – trotz steigender Prämien!

Schon bei der Einführung der obligatorischen Krankenversicherung war klar, dass die Kopfprämie zu grossen Belastungen von tiefen Einkommen führen kann. Deshalb wurde die Prämienverbilligung als Ausgleich eingeführt. Die Belastung sollte nicht mehr als 8 Prozent betragen. Unser Kanton ist also meilenweit von diesem Ziel entfernt. Die Initiative will diesem Ziel wieder näherkommen und verlangt, dass niemand mehr als 10 Prozent seines Einkommens für die Begleichung der Prämien ausgeben muss. Dadurch werden nicht nur tiefe Einkommen und Familien entlastet. Auch die Gemeinden profitieren. Sie bezahlen nämlich für Sozialhilfebeziehende die Differenz zwischen der Richtprämie und der effektiv bezahlten Prämie. Der Kanton hingegen muss mit Kosten von 50 Millionen Franken rechnen. Im Rahmen der Steuervorlage 17 rechnet er mit Mindereinnahmen in dieser Höhe – nicht für Familien, sondern für Unternehmen, dank Steuergeschenken.

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