Keine Chance für Demokratieinitiativen im Landrat

Artikel erschienen im Links No. 172

Zwei Initiativen der JUSO standen im Landrat zur Debatte. Mit der einen soll das aktive Stimm- und Wahlrecht für niedergelassene Ausländer/innen eingeführt werden, mit der zweiten sollen junge Menschen ab dem 16. Altersjahr das Recht erhalten, stimmen und wählen zu gehen.

Aufgrund der Beratungen in der Justiz- und Sicherheitskommission war klar, dass die beiden Initiativen im Landrat keine Chance haben würden. Die SP-Fraktion stellte deshalb den Antrag, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. So sollte es den Gemeinden ermöglicht werden, wenigstens in kommunalen Angelegenheiten das aktive Stimm- und Wahlrecht für Niedergelassene und für Jugendliche ab 16 Jahren einzuführen.

Die Diskussion im Parlament nahm teilweise bizarre Formen an. Da wurde von der „Urdemokratie, der einzig wahren Demokratie, wie nur die Schweiz sie kenne“, gesprochen. Als ob demokratische Prozesse gefährdet würden, wenn Niedergelassene und junge Menschen abstimmen und wählen können! Mit Scheinargumenten wurden die Initiativen bekämpft, indem Bespiele von Sozialhilfe beziehenden Ausländer/innen angeführt wurden, die nicht zur Integration bereit seien.

Diese Verallgemeinerungen werden weder den betroffenen Menschen, noch dem Anliegen – mehr Demokratie – gerecht. Niedergelassene Männer und Frauen beteiligen sich am sozialen Leben in Gemeinde und Kanton, sie zahlen Steuern, interessieren sich für die Schule, wenn sie Kinder haben, engagieren sich in Vereinen. Es ist nicht einzusehen, weshalb sie nicht stimmen und wählen dürfen. Und auch junge Menschen haben mit 16 Jahren etwas zu sagen! Denken hängt nicht allein von der Lebenserfahrung ab.

Diese Argumente fruchteten allerdings nicht. Die rechte Mehrheit lehnte beide Initiativen klar ab. Sie war nicht einmal bereit, die Ausarbeitung eines Gegenvorschlages zu verlangen, damit für Gemeinden die Grundlage geschaffen würde, selber über die Einführung des Stimm- und Wahlrechts in kommunalen Angelegenheiten für niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer und / oder jungen Menschen ab 16 Jahren zu entscheiden.

An dieser Forderung wird die SP-Fraktion aber festhalten. Ein entsprechender Vorstoss im Landrat ist in Vorbereitung.

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed