Lange Debatte ohne Resultat

Mit den beiden neu formulierten Gesetzen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (GSA) und den dazu notwendigen flankierenden Massnahmen im Arbeitsmarkt (FLAMAG) soll die Schwarzarbeitskontrolle in unserem Kanton auf eine bessere gesetzliche Grundlage gestellt werden. Diese Revision ist dringend notwendig. Seit Jahren gibt es im Baselbiet gravierende Probleme bei der Anwendung der geltenden Gesetzte. Der bisherige Weg der Vergabe der Staatsaufträge an die Sozialpartner im Bereich der Schwarzarbeitskontrollen ist gespickt mit Unzulänglichkeiten, Affären, Gerichtsverfahren und führte auch zu zahlreichen politischen Vorstössen. Vor einem Schiedsgericht ist noch immer eine Rückzahlungsforderung des Kantons über 380’000 Franken hängig. Die vorberatende Kommission des Landrats tagte während anderthalb Jahren in total 15 Sitzungen zu dieser Thematik. Wohl noch nie hat die Überarbeitung eines bestehenden Gesetzes derart viel Zeit und Energie gekostet. 

Doch diese «Zangengeburt» einer Gesetzesrevision konnte an der letzten Landratssitzung leider noch nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Es kam zu einem unrühmlichen Abstimmungschaos mit diversen Ordnungsanträgen und zuletzt wurde die Schlussabstimmung auf die nächste Sitzung vertagt. Die Grünen/EVP-Fraktion lehnen den ausgehandelten Kompromiss ab, weil ihnen die «Mitbestimmung» der Sozialpartner bei der Vergabe der Staatsaufträge zu weit geht. Dabei verkennen sie, dass das im Gesetz verankerte Anhörungsrecht einer Fachkommission, in der neben dem Kanton die Sozialpartner vertreten sind, keineswegs als Vetorecht bei der künftigen Ausgestaltung der Staatsaufträge zu verstehen ist. Die neue, austarierte Vorlage vergrössert den Handlungsspielraum des Kantons gegenüber dem Status quo in entscheidenden Punkten. Die Steuerungsmöglichkeit im Aufgabenbereich der Arbeitsmarktaufsicht und in der Ausgestaltung von Leistungsvereinbarungen mit Drittorganisationen werden klar verbessert. Deshalb habe ich auch kein Verständnis für die Position der Grünen/EVP-Fraktion in diesem so wichtigen Geschäft.

Bleiben die Haltungen unverändert, ist eine vier-Fünftel-Mehrheit in der Schlussabstimmung am nächsten Donnerstag gefährdet und es kommt zu einer obligatorischen Volksabstimmung. Scheitert die Vorlage dann sogar definitiv, würde die allseits kritisierte und völlig untaugliche aktuelle Gesetzesgrundlage für mehrere Jahre weiterbestehen; ein unvorstellbares Szenario und ein unverzeihlicher politischer Fehler.       

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