Nicht wieder einen Schritt zurückgehen

Einspruch in der BaZ vom 13. Mai 2016

Endlich gäbe es im Kanton Baselland nun ein gutes Gesetz. „Gäbe“, wäre da nicht die FDP, die mit einer weiteren Initiative wieder einen Schritt zurück machen will. Nur deshalb muss das Volk am 5. Juni noch einmal über eine FEB-Vorlage entscheiden.

Im letzten November sagten über 58% der Stimmenden Ja zu einem breit abgestützten Gesetz über die familienergänzende Betreuung (FEB). Dieses Gesetz erlaubt es den Gemeinden, die Finanzierungsform zu wählen, die den Bedürfnissen der Familien in der jeweiligen Gemeinde gerecht wird. Gleichzeitig wurde eine FDP-Initiative, welche die Gemeinden zur Subjektfinanzierung verpflichtet und zudem nur den Frühbereich geregelt hätte, von 77 % der Stimmenden abgelehnt. 

Diese Verfassungsinitiative „für eine bedarfsgerechte familienergänzende Kinderbetreuung“ will  den Gemeinden wieder vorschreiben, welche Finanzierung sie bei den familienergänzenden Betreuung anzuwenden haben. Alle Gemeinden müssten zwingend die sogenannte Subjektfinanzierung einführen. Nach dem Entscheid vom November könnten sie jetzt zwischen „Subjekt-” und „Objektfinanzierung“ wählen. Angebote wie Tagesfamilienorganisationen oder kommunale Mittagstische usw. könnten nicht mehr mit Unterstützung rechnen. Die Verträge mit den Tagesfamilienorganisationen haben nämlich zum Beispiel eine sogenannte Mischfinanzierung mit Sockelbeitrag (Objektfinanzierung) und „Defizitbeitrag“ je nach  der Betreuungszeit des Kindes und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern (Subjektfinanzierung). Das tönt kompliziert – und es müsste auch nicht weiter erläutert werden, würde nicht die FDP erneut versuchen, den Gemeinden ein System aufzuzwingen. Mit der vorliegenden Initiative werden Beiträge nur noch an anerkannte Einrichtungen nach Bundesrecht ausgerichtet. Tagesfamilien sind keine „Einrichtungen nach Bundesrecht“. Zudem wird den Gemeinde vorgeschrieben, dass sie innerhalb von neun Monaten ein Reglement erarbeiten müssen, ansonsten das Musterreglement vom Kanton Gültigkeit hat.
Das bereits beschlossene FEB-Gesetz ist breit abgestützt und wird auch von den Gemeinden unterstützt, diese Initiative über die wir am 5. Juni abstimmen müssen, ist eine Zwängerei.

Mit Ihrem Nein zu diesem FDP-Irrlauf kann endlich das FEB Gesetz in Kraft gesetzt werden.

Der bestehende „Familienartikel“ (§107 in der Kantonsversfassung) bildet eine ausreichende verfassungsrechtliche Grundlage für das kantonale, basellandschaftliche FEB-Gesetz. Eine zusätzliche und ausführliche Verfassungsbestimmung ist nicht erforderlich.

Ausgerechnet im Bereich der Kinderbetreuung halten Christoph Buser und co. den „freien Markt“, den wirtschaftlichen Wettbewerb, für das einzige zielführende Konzept. Das ist absurd. Kinder gehören nicht in eine marktwirtschaftliche Logik!

Nicht nur die SP, auch der Landrat empfiehlt die Ablehnung der vorliegenden Initiative deutlich. Diese Verfassungsinitiative ist ein Rückschritt für die Gemeindeautonomie und nicht akzeptabel. Damit die Gemeinden frei sind, das Finanzierungsmodell zu wählen, welches für ihre Verhältnisse am besten geeignet ist, empfehle ich Ihnen, diese Initiative abzulehnen.

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