Scheinheilige Sozialhilfepolitik

Leserbrief in der bz vom 3. Februar 2020

Das Sozialhilfesystem im Kanton Baselland soll 2023 geändert werden. Dies auf Grund einer äusserst knappen Überweisung der Motion Peter Riebli, in der verlangt wird, dass der Grundbedarf für alleinstehende Personen um 30% gesenkt und kooperative Personen mit einem Bonus bis zu 30% belohnt werden. Die vorliegende Revision trägt diesem Bereich mehrheitlich Rechnung. Wenn auch künftig über 55jährige besser gestellt werden, so kann ich diesem neuen Sozialhilfesystem nichts Gutes abgewinnen.

Die Argumentation von Regierungsrat Anton Lauber oder Landrat Andi Trüssel, dass es damit nie darum ging Kosten zu sparen, kann ich nicht nachvollziehen. Wenn ich dann noch in der BZ lese, dass damit Schwelleneffekte bekämpft werden sollen, indem es keine finanzielle Schlechterstellung von Working Poor gegenüber Langzeit-Sozialhilfebzüger und -bezügerinnen geben soll, dann stellt sich für mich schon die Frage: Will man jetzt tatsächlich Menschen mit einer Sozialhilfe dafür bestrafen, weil sie möglicherweise Ende des Monats mehr in der Tasche haben als Working Poor?

Was ist denn das für eine unmoralische Logik. Statt Sozialhilfebeziehende zu bestrafen, sollte man sich dafür einsetzen, mehr finanzielle Anreize und Unterstützung an Working-Poor zu leisten. Eine Ausspielung von Working Poor gegenüber Sozialhilfebeziehenden ist nicht nur scheinheilig, sondern einfach nur menschenunwürdig.


Claude Hodel,
SP Reinach

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