Ungerechte Gesetzesvorlage

Leserinnenbrief im Wochenblatt vom 24. Januar 2019

Am 10. Februar stimmen wir über ein Gesetz ab, das festlegen möchte, dass künftig die Mehrwertabgabe bei Einzonungen bei mageren 20% liegen soll und bei Auf- und Umzonungen sogar gar keine Abgabe anfallen soll.

Diese Gesetzesausgestaltung ist verwerflich. Hätte sie doch zur Folge, dass bei Um- und Aufzonungen grosszügie Geschenke an Grossgrundbesitzer und Investoren auf Kosten der Allgemeinheit gemacht würden. Diese würden in der Folge durch planerische Massnahmen der Gemeinden zu einem Gewinn kommen, den sie ohne Zonenänderungen gar nicht erhalten hätten. Es kann nicht sein, dass die Gesellschaft die Kosten für die zusätzlich benötigte und beanspruchte Infrastruktur (Erschliessung, Strassen, etc.) tragen muss, der ganze Profit aber bei den Investorinnen verbleibt. Denn um diese grossen Investorinnen geht es in diesem Gesetz. Besitzerinnen und Besitzer kleiner Liegenschaften sind dank dem Freibetrag von CHF 50’000 von einer Abgabe befreit. Dieser Gewinn für grosse auf dem Buckel der kleinen ist stossend.

Deshalb stimme ich aus Überzeugung nein zu diesem unfairen und unsolidarischen Gesetz zur Mehrwertabgabe.

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