Vom tragfähigen Kompromiss zum Cabaret

Landratsbericht in der ObZ vom 6. Februar 2020

Nach der letzten Landratssitzung war viel über den vorbildlichen Kompromiss zu lesen. Bei der Debatte zum Baselbieter Energiepaket haben sich alle Fraktionen konstruktiv eingebracht, so dass am Ende der Landrat der Vorlage nach langer Diskussion deutlich zustimmen konnte. So konnte erreicht werden, dass nach der Hälfte der Laufzeit eine Evaluation stattzufinden hat und entsprechend die Förderbeiträge bei Bedarf erhöht werden können.

Auch wurde die Vorlage damit ergänzt, dass es Förderbeiträge für Holzfeuerungsanlagen und für Anschlüsse an damit versorgte Wärmenetze geben soll unter der Bedingung, dass das verfeuerte Holz zu mindestens 80% aus regionaler Produktion oder mindestens aus der Schweiz stammt. Persönlich hätte ich es zwar bevorzugt, die von der Kommission beantragten 36 Millionen Franken zu sprechen anstatt die nun beschlossenen 30 Mi. Es wäre ein klares Zeichen gesetzt worden, dass wir die Klimaziele erreichen wollen. Das Geld wird sowieso nur ausgegeben, wenn es dann auch beantragt wird, so dass es bei fehlender Nachfrage in der Staatskasse bleiben würde. Dennoch: es war eine konstruktive und respektvolle Diskussion zu beobachten, in der alle Schritte aufeinander zumachten und somit alle hinter der Vorlage stehen konnten.

Ganz anders sah dies bei der Debatte zum Postulat zur Prüfung von Lärmblitzern aus. Inhaltlich ging es beim Vorstoss um einen allfälligen Kauf von automatischen Lärmmess-Stationen. Dabei sollte die Regierung dies vorerst nur prüfen. Die Debatte entwickelte sich jedoch in eine Grundsatzdiskussion über Verbotskultur. In schon fast humoristischer Art wurde der Vorstoss von der rechts-bürgerlichen Seite belächelt und als Verneinung der Lebensfreude dargestellt. Dass der Vorstoss in dieser Art ins lächerliche gezogen wurde, zeigt dass die Anliegen der Bevölkerung nicht von allen gleich gehört werden. Es hätte kein Verbot von Motorrad-Exkursionen und von Lebensfreude gegeben. Jedoch hätte geprüft werden können, ob die übermässigen Lärmemissionen, die von einigen Verkehrsteilnehmenden verursacht werden, auch geahndet werden könnten. Den Bürgern in vielen ländlichen Oberbaselbieter Gemeinden ist dies ein Anliegen, denn sie sind diejenigen, die oftmals unter den Lärmemissionen zu leiden haben. So wurden auch viele Landräte direkt von Betroffenen kontaktiert und über die belastende Situation informiert. Als gewählte Vertretung der Bevölkerung wäre es unsere Aufgabe, diese Stimmen zu hören und ernst zu nehmen oder zumindest nicht ins lächerliche zu ziehen.

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