Wem gehört der Planungsmehrwert?

Links-Artikel vom Dezember 2018

Das Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten ist ein abstraktes Thema. Worum geht es eigentlich?

Einfach gesagt: Je mehr und je dichter auf einem Grundstück gebaut werden darf, desto wertvoller wird es. Dieser Mehrwert basiert auf einer Änderung eines Zonenplans, bzw. eines Quartierplans. Diese Planung wird durch eine Gemeindeversammlung oder einen Einwohnerrat beschlossen. Warum sollte der Gewinn aus der Planung – der Planungsmehrwert – nur dem Eigentümer des Grundstücks, bzw. dem Investor zustehen und nicht ein Teil davon auch der Gemeinde und damit der Öffentlichkeit? Diese hat schliesslich die Planung beschlossen und damit den Mehrwert generiert.

Die Vorlage, über die am 10. Februar 2019 abgestimmt wird, sieht explizit keine Abgeltung des Planungsmehrwerts an die Gemeinden bei Um- oder Aufzonungen vor. Würden hingegen die Gemeinden am Planungsmehrwert teilhaben, hätten sie finanzielle Mittel, um den öffentlichen Raum in diesen dicht bebauten Quartieren aufzuwerten. Also z.B. um einen Spielplatz zu gestalten, eine Parkanlage und attraktive Fusswege zu bauen oder öffentliche Plätze für die Menschen in diesen Quartieren zu gestalten. Diese Massnahmen dienen unmittelbar der Lebensqualität. Sie werden aber heute leider oft nicht realisiert, weil es den Gemeinden an den notwendigen finanziellen Mitteln fehlt.

Geht es nach dem Landrat, bleibt der gesamte Mehrwert aus einer Planung beim Grundeigentümer. Die Öffentlichkeit hingegen muss die mit der zunehmenden baulichen Dichte notwendige Aufwertung des öffentlichen Raums über Steuergelder finanzieren. Das ist falsch! Zudem widerspricht das ausdrückliche Verbot, dass die Gemeinden bei Um- oder Aufzonungen eine Mehrwertabgabe erheben können, der in der Verfassung festgeschriebenen Gemeindeautonomie.

Nach dem Motto „für alle statt für wenige“ ist deshalb das Gesetz am Abstimmungswochenende vom 10. Februar 2019 abzulehnen.

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