Gemeindedemokratie in Corona-Zeiten

Die SP BL bedauert es, dass der Landrat die sofortige Inkraftsetzung eines zeitlich beschränkten Gesetzes abgelehnt hat. Damit hätten die Gemeinden Urnenabstimmungen statt Gemeindeversammlungen durchführen können. Verschiedene Gemeinden mussten in den vergangenen Wochen Gemeindeversammlungen absagen, weil eine sichere Durchführung nicht möglich war. Die SP befürchtet angesichts der vielen Corona-Ansteckungen, dass die Durchführung von Gemeindeversammlungen noch einige Monate nur mit grossem Aufwand oder gar nicht möglich sein wird. Es droht nun ein Entscheidungsstau in den Gemeinden.

Im Baselbiet gibt es keine gesetzliche Grundlage, welchen den Gemeinden während einer Pandemie die Durchführung von Urnenabstimmungen anstelle von Gemeindeversammlungen ermöglicht. Im Frühjahr waren Gemeindeversammlungen verboten. Weil Urnenabstimmungen als Ersatz nicht möglich waren, musste der Baselbieter Regierungsrat den Gemeinderäten das Recht geben, dringende Entscheide anstelle der Gemeindeversammlung selber zu treffen. Dies bedeutete eine grosse Einschränkung der demokratischen Rechte auf Gemeindeebene.

SP-Landrat Urs Kaufmann hatte mit einem Postulat den Regierungsrat aufgefordert, eine befristete gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Urnenabstimmungen zu schaffen. Der Regierungsrat hat zwar ein Gesetz ausgearbeitet, dieses aber vor allem aus juristischen Gründen zur Ablehnung empfohlen. Der Regierungsrat betrachtet Urnenabstimmungen auch als Einschränkung der demokratischen Rechte, da so Debatten und Antragsmöglichkeiten wie an der Gemeindeversammlung nicht möglich seien.

Die SP ist enttäuscht, dass sich eine grosse Minderheit des Landrats dieser einseitigen Beurteilung des Gesetzes durch den Regierungsrat angeschlossen hat. Dabei wurde verdrängt, dass einige Gemeinden nicht im Stande waren sichere Gemeindeversammlungen durchzuführen. Die steigenden Fallzahlen deuten darauf hin, dass die Durchführung von Gemeindeversammlungen in den kommenden Wochen immer schwieriger oder gar nicht mehr möglich sein wird.

Für die SP ist es nicht nachvollziehbar, dass der Landrat das «Gesetz über Urnenabstimmungen und Wahlen während der Covid-19 Pandemie» nicht sofort in Kraft gesetzt und dann folgerichtig abgelehnt hat. Mit diesem Entscheid provoziert der Landrat noch weitere Unsicherheiten bei der Durchführung von Gemeindeversammlungen und einen Stau an wichtigen Entscheiden in den Gemeinden. Urs Kaufmann dazu: «Der Landrat hat mit diesem Entscheid den Verfassungsauftrag des grösstmöglichen Handlungsspielraumes der Gemeinden missachtet. In der Vernehmlassung haben sich 81 Gemeinden die freiwillige Möglichkeit von Urnenabstimmungen anstelle von Gemeindeversammlungen gewünscht.».

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