Höchste Priorität! Klimastreik-Resolution auch in Baselland

Tausende von SchülerInnen streikten wiederholt auch in der Region Basel, um auf die Dringlichkeit der Herausforderung „Klimawandel“ aufmerksam zu machen. Anfang Februar folgten ihnen an die 10‘000 Menschen auf die Strasse und demonstrierten. Ihre Botschaft: „Tut endlich etwas! Wir wollen eine Zukunft haben.“ Baselland tut gut daran, dem Beispiel von Basel-Stadt zu folgen und die „Climate Emergency“ zu anerkennen.

Die SP Baselland hat sich mit den OrganisatorInnen der Klimastreiks in Verbindung gesetzt. Désirée Jaun reicht am kommenden Donnerstag die Resolution zur Erklärung des Climate Emergency („Klimanotstand“)[1] ein. Zusätzlich ist die SP-Landrätin aus Birsfelden Autorin einer Interpellation zum Klimwandel. Sie stellt der Regierung Fragen zu konkreten Klimawandel-Folgen, die in Baselland auftreten – und zu den Massnahmen, die der Regierungsrat zu ergreifen bereit ist.

Die Einreichung der beiden Vorstösse reiht sich in die zahlreichen Bemühungen der SP-Fraktion im Bereich der Umweltpolitik ein. Aktuell sind im Landrat diverse SP-Vorstösse aus dem Paket „Natürlich BL“ traktandiert. Auch im Wahlprogramm der SP Baselland finden sich unzählige umwelt- und klimarelevante Forderungen.

Die Folgen des Klimawandels sind eine Bedrohung für sämtliche Lebensbereiche. Entsprechend muss der Herausforderung auch auf allen Ebenen entgegen getreten werden. Es reicht nicht aus, eigenverantwortliches Handeln von Einzelpersonen zu verlangen. Es braucht griffige Massnahmen auf kommunaler, kantonaler, nationaler und internationaler Ebene. Mit der Verabschiedung der Resolution anerkennt der Landrat die Dringlichkeit des Problems, und er verpflichtet sich selber, die Folgen des Klimawandels mit höchster Priorität zu bekämpfen.

Der Kanton Basel-Landschaft soll dem guten Beispiel des Partner-Kantons Basel-Stadt folgen und sowohl die Dringlichkeit als auch die Reichweite des Problems anerkennen.

 

[1] Die Begriffe „Climate Emergency“ resp. „Klimanotstand“ sind symbolisch zu verstehen und sollen keine juristische Grundlage für die Ableitung von Notstandsmassnahmen sein.

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