Kaufkraftverlust für Kantonsangestellte

Der Regierungsrat und die Mehrheit des Landrats ignorieren die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und gewähren den Kantonsangestellten lediglich einen Teuerungsausgleich von 2.5 Prozent. Für die Ange-stellten des Kantons bedeutet dies ein Kaufkraftverlust. Zu befürchten ist, dass auch die Reallohnerhöhung weit hinter den Forderungen der ABP zurückbleiben wird und der Kanton dadurch als Arbeitgeber an Attraktivität einbüsst.

Der Kanton Basel-Landschaft berechnet die Teuerung in einem Vergleich über die letzten 24 Monate und nicht wie die meisten anderen Kantone über die letzten 12 Monate. Solange die Konsumentenpreise nur moderat ansteigen, sind die Unterschiede zwischen den Berechnungsmodellen klein. In einem Jahr wie 2022 ist der Unterschied jedoch beachtlich. Die vom Kanton errechnete Teuerung hinkt dem faktisch entstandenen Kaufkraftverlust hinterher. Die Kantonsangestellten verlieren allein aufgrund der speziellen Baselbieter Berechnungsmethode je nach Prognose zwischen 0.5 und 0.8 Prozent ihrer Kaufkraft.

Würde ein politischer Wille bestehen, könnte die Forderung der APB erfüllt und die Teuerung vollumfänglich ausgeglichen werden. Denn neben der rein rechnerischen Teuerung können auch die finanzielle Situation des Kantons und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Festlegung der Höhe des Teuerungsausgleichs herangezogen werden. Darauf wurde bewusst verzichtet, gewährt wird lediglich ein Teuerungsausgleich von 2.5 Prozent. Die SP und die ABP forderten 3.3 Prozent.  

Mit einem Teuerungsausgleich von 2.5 Prozent verliert der Kanton als Arbeitsgeber an Attraktivität. «Aktuell herrscht Fachkräftemangel, da kann es sich der Kanton nicht leisten, die Teuerung nicht vollständig auszugleichen», kommentiert SP-Fraktionspräsident Roman Brunner den Entscheid der rechtsbürgerlichen Mehrheit im Landrat.

Kommt hinzu, dass der Regierungsrat den Kantonsangestellten lediglich eine Reallohnerhöhung von 0.5 Prozent anstelle der geforderten 2 Prozent zugestehen will. Folgt der Landrat an der Budgetdebatte vom 14. Dezember dem Regierungsrat, wird dies die Attraktivität des Kantons als Arbeitsgeber weiter schwächen. «Eine Reallohnerhöhung von 0.5 Prozent reicht bei weitem nicht, um die Reallohnverluste der letzten 20 Jahre auszugleichen. Hier muss sich der Landrat bewegen und auf die Forderung der Personalverbände eingehen», stellt SP-Landrätin Tania Cucè klar.

Auskunft erteilen:
Tania Cucè                  079 343 65 12
Roman Brunner           079 518 66 83

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