Sozialhilfevorlage wurde positiv bewertet

Die SP ist enttäuscht über das Ja zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes.In ihrer Abwägung hat die Stimmbevölkerung die Motivationsanreize als positiv bewertet und dafür die Schlechterstellung eines Teils der Sozialhilfebeziehenden hingenommen.

Die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes resultierte nicht aus einem konkreten Problem oder einer Not, sondern war das Ergebnis einer nationalen Kampagne der SVP, mit der sie versucht, Armut als selbstverschuldet darzustellen und Sozialhilfebeziehende zu stigmatisieren. Diese Kampagne hat bereits in der Vergangenheit Wirkung gezeigt im Baselbiet. Nun wurde erneut ein Leistungsabbau auf Kosten von Armutsbetroffenen durchgesetzt.

Die Bevölkerung hat die Motivationsanreize als positiv bewertet und in ihrer Abwägung dafür in Kauf genommen, dass ein Teil der Sozialhilfebeziehenden schlechter gestellt wird. Leider tragen aber Motivationszulagen zur Stigmatisierung von Armutsbetroffenen bei, indem sie den Sozialhilfebeziehenden mangelnde Motivation unterstellen. Zudem gibt es bis heute keine empirische Evidenz dafür, dass Sanktionen und Anreize zu einer erhöhten Erwerbsbeteiligung führen.

«Die SP wird sich stets wehren, wenn Rechtskonservative versuchen, sich auf Kosten von Armutsbetroffenen zu profilieren», so Miriam Locher, Parteipräsidentin und Landrätin der SP. Die SP wird die weitere Entwicklung der Sozialhilfe verfolgen und sich weiterhin für eine Sozialhilfe, die sich der bedingungslosen Grundsicherung aller annimmt, einsetzen.

 

Auskunft erteilt:

Miriam Locher, Parteipräsidentin SP BL, 076 445 07 22
 

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