SP fordert Zulassung von Polizist*innen mit Niederlassungsbewilligung C

Im Kanton Baselland können Ausländer*innen mit Niederlassungsbewilligung C den Polizeiberuf weder erlernen noch ausüben. Dadurch wird der Kreis von potentiellen Polizeianwärter*innen verkleinert und die Suche nach geeignetem Personal erschwert. Hinzu kommt, dass die Polizei die Bevölkerung so nur bedingt repräsentiert. Damit sich dies ändert, fordert SP-Landrätin Tania Cucè, dass in Zukunft auch Ausländer*innen mit Niederlassungsbewilligung C ins Polizeikorps Baselland aufgenommen und zur Ausbildung als Polizist*in zugelassen werden.

Als das revidierte Polizeigesetz im Landrat debattiert wurde, kündigte SP-Landrätin Tania Cucè an, dass sie einen Vorstoss einreichen wird, der zum Ziel hat, dass Ausländer*innen mit Niederlassungsbewilligung C in Zukunft zum Polizeidienst zugelassen werden. Um die Revision des Polizeigesetzes, die sich hauptsächlich um Anpassungen an die Technik gedreht hat, nicht thematisch auszuweiten und um den verschiedenen Akteuren Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben, verzichtete Tania Cucè darauf, dieses Anliegen mit einem Antrag in die Debatte über das revidierte Polizeigesetz einzubringen.

Viele Niedergelassene sind bestens in der Schweiz integriert, sind in der Schweiz geboren, haben hier die Schulen besucht und haben ihren Lebensmittelpunkt in der Schweiz. Dennoch wird es ihnen verwehrt, den Polizeiberuf zu erlernen oder auszuüben. Um die Vielfalt der Bevölkerung im Kanton Baselland besser wiederzuspiegeln, sollen in Zukunft auch Ausländer*innen mit Niederlassungsbewilligung C die Möglichkeit erhalten, dem Polizeiberuf nachzugehen. In den Kantonen, wo dies bereits heute möglich ist, sind die Erfahrungen damit positiv: Die Polizistinnen und Polizisten bilden die Gesellschaft besser ab, durch Repräsentation entsteht Bürgernähe. SP-Landrätin Tania Cucè dazu: «Polizistinnen und Polizisten sollen die Gesellschaft abbilden. Durch die Zulassung von Ausländer*innen zum Polizeidienst wird diese Abbildung erreicht. Dies schafft Bürgernähe und kann im polizeilichen Alltag im Umgang mit Klient*innen mit anderen kulturellen Hintergründe zur Deeskalation beitragen.»

Der Rekrutierungsprozess bei der Polizei stellt bereits heute sicher, dass geeignete Anwärter*innen ausgewählt werden. Der Kreis der möglichen Bewerber*innen kann mit der Zulassung von Ausländer*innen mit Niederlassungsbewilligung C erweitert werden. Dadurch wird die Suche nach geeignetem Nachwuchs einfacher und das Problem des Nachwuchsmangels kann entschärft werden.

Auskunft erteilt:
Roman Brunner, Fraktionspräsident    079 518 66 83
Tania Cucè, Landrätin                          079 343 65 12

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