Unterstützen statt stigmatisieren

Als der Regierungsrat die Teilrevision des Sozialhilfegesetztes in die Vernehmlassung schickte, kritisierte die SP die unmenschliche Stossrichtung der Vorlage. Die Einwände der SP wurden in der Folge berücksichtig und ins revidierte Sozialhilfegesetz aufgenommen. Im Grundsatz bleibt die SP dabei: Wir tolerieren keinen Abbau der Unterstützung für die, die sie am dringendsten benötigen. Die SP widersetzt sich dem Vorhaben der Bürgerlichen, sich auf Kosten der Schwächsten zu profilieren und steht für eine solidarische Gesellschaft ein.

Ausgangspunkt für die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes war ein Angriff der Bürgerlichen auf die sozial Schwächsten. Mit der «Motion Riebli» versuchte die SVP alle Sozialhilfebeziehenden unter Generalverdacht zu stellen und sich auf Kosten der Schwächsten zu profilieren. Die SP ist erleichtert, dass dieser Angriff gescheitert ist, und die heute vorgestellte Teilrevision des Sozialhilfegesetzes auch Verbesserungen für die Betroffenen beinhaltet.

Danke der Kritik der SP, die unter anderem auch von der SKOS, der Caritas und den drei Landeskirchen von Baselland geteilt wird, konnte die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens verbessert werden. So begrüsst die SP, dass auf die ursprüngliche geplante Kürzung des Grundbedarfs um 30% verzichtet wird. Eine solche Kürzung hätte dazu geführt, dass Sozialhilfebeziehende unter dem Existenzminimum hätten leben müssen. Weiter ist die SP erfreut, dass davon abgesehen wurde, einen Systemwechsel in der Sozialhilfe zu vollziehen, welcher die Eingliederung von Sozialhilfebeziehenden in den Arbeitsmarkt erschwert hätte.

Trotz diesen Verbesserungen kritisiert die SP, dass der Regierungsrat die Sozialhilfe, welche nach seinen eigenen Worten eine «Bedarfsleistung» ist, die eine «minimale Existenz» sichern soll, mit der Einführung eines Langzeitabzugs für bestimmte Gruppen kürzen will. Mit dem Langzeitabzug sollen vor allem Menschen bestraft werden, deren Aussicht auf eine Ablösung aus der Sozialhilfe ohnehin schlecht ist. Miriam Locher sagt dazu: «Dass ausgerechnet jene Menschen vom Langzeitabzug betroffen sind, die es nicht schaffen in den ersten zwei Jahren einen Ausweg aus der Sozialhilfe zu finden und deren Chancen darauf fortlaufend schlechter werden, ist zynisch.» Roman Brunner fügt hinzu: «Wenn die Sozialhilfe eine minimale Existenz sichern soll, dann müssen Anreize positiv sein und die Leistungen dürfen nicht noch weiter gekürzt werden.»

Aus den genannten Gründen wird sich die SP im Parlament für eine Streichung der Langzeitabzüge einsetzen. Stattdessen sollen Sanktionen wie bis anhin nur im Bedarfsfall beantragt werden müssen. Das verringert zudem die Bürokratie.

Grundsätzlich wird sich die SP auch in Zukunft für einen solidarischen Umgang mit Menschen in Not einsetzen und sich gegen jegliche Stigmatisierung von Sozialhilfebeziehenden wehren. Die Behauptung der Bürgerlichen, die Arbeitsintegration von Sozialhilfebeziehenden scheitere an mangelnder Motivation, ist nicht nur falsch und kontraproduktiv, sondern trägt auch zur Ausgrenzung der Betroffenen bei. Dies ist einer solidarischen Gesellschaft wie der unseren nicht würdig.

 

Ansprechpersonen:
Miriam Locher, Parteipräsidentin            076 445 07 22
Roman Brunner, Fraktionspräsident      079 518 66 83

Communiqué

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Roman Brunner

Roman Brunner

Landrat und Fraktionspräsident

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