Ja zum Schutz vor Hass!

Leserbrief in der bz vom 23. Januar 2020

Wer heute in der Schweiz zu Hass und Hetze gegen Homo- und Bisexuelle als gesamte Gruppe aufruft oder diese diskriminiert, kann dafür nicht belangt werden. Durch die entsprechende Erweiterung der Anti-Rassimusstrafnorm um die sexuelle Orientierung wird es möglich, Hetze gegen Homo- und Bisexuelle zu bekämpfen – so wie bereits heute nicht zu Hass aufgrund der Religion oder der Hautfarbe aufgerufen werden darf.

In der heutigen Zeit, in der es von Hasskommentaren im Netz strotzt, ist eine Anpassung der Strafnorm dringend nötig. Gerade homo- und bisexuelle Jugendliche leiden unter solchen Äusserungen. Die Suizidrate dieser Gruppe ist rund fünfmal höher als bei heterosexuellen Jugendlichen. Darum braucht es den Schutz vor Hass, denn: Hass ist keine Meinung.

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